Hundeinternat Berlin/Brandenburg - AGB
 

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Vertragsbedingungen


1. Bevor Ihr Hund zur Ausbildung aufgenommen wird, sollte er gesund sein und über ausreichenden Impfschutz verfügen. Folgende Impfungen sind durch einen Impfpass nachzuweisen, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose, Virushusten, aktuell, je nach Angaben der Impfstoffhersteller.
Auch sollten Wurmkuren regelmäßig erfolgt sein. Bei Junghunden alle 3 Monate. Des Weiteren muss das Tier frei von ansteckenden Krankheiten wie Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Es wird empfohlen, Ihren Hund 48 Stunden vor der Abgabe mit einem Mittel (z. B. Frontline, Ex Spot) gegen insektenartige (Flöhe, Läuse, Milben) und spinnenartige Tiere (Zecken) zu behandeln. Sollte Ihr Tier befallen sein, womit andere Tiere angesteckt werden können, wird dieses behandelt. Die Kosten dafür trägt der Hundebesitzer.

2. Haftung des Hundehalters: Der Hundehalter versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund besteht. Der Hundehalter haftet für alle von seinem Hund während des Aufenthaltes verursachten Schäden.

3. Bei Abgabe des Hundes sind mitzubringen: Impfpass, Kopie der Haftpflichtversicherung, Leine, Halsband, Geschirr, Lieblingsspielzeug, nach Bedarf Futter.

4. Haftungsausschluss: Haftungsansprüche gegen mich für Personen-, Sach- oder Vermögens-schäden, noch für Schäden durch anwesende Hunde sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Krankheit/Verletzung des Hundes: Bei Verletzung oder Krankheit des Hundes ist der Trainer berechtigt, umgehend einen Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter.

6. Mit der Anmeldung bestätigt der Hundehalter, dass ihm die Gefahr bekannt ist, dass es bei der Haltung von mehreren Hunden zu Beißvorfällen oder durch heftiges Spielen zu Verletzungen kommen kann. Das Risiko/Kosten trägt in diesem Fall der Hundehalter.

7. Mündlich vereinbarte Termine sind binden. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen mindestens 72 Stunden vorher mündlich oder schriftlich abgesagt werden, da sie andernfalls in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

8. Zahlung: Die Kosten des Internatsaufenthaltes richten sich nach den vorgegebenen Preisen und sind vor Ort in Bar zu entrichten. Ich erstelle keine Zwischenrechnungen, erbitte jedoch bei Übergabe des Vierbeiners eine Anzahlung. Die Restsumme wird bei beendeter Erziehung und Abführung, inklusive evtl. entstandener Kosten, wie z. B. Tierarztrechnungen, fällig.

9. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert, wird nach einer Übergangszeit von sieben Tagen, der Hund weiter vermittelt bzw. woanders untergebracht. Die entstandenen Kosten werden selbstverständlich vom Hundehalter getragen.

10. Gegen Erstattung der Fahrkosten von EUR 0,70 pro km, wird Ihre Hund nach Terminabsprache von Ihrem Wohnsitz abgeholt und/oder zurück gebracht. Bei extremen Kostensteigerungen sind Änderungen vorbehalten.
 
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